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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Flotter Plotter Stand: Mai 2020
( nachstehend „Verkäufer" genannt )
1. Umfang der Lieferung und Leistungen
Allen Lieferungen und Leistungen des Verkäufers liegen seine Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Sie gelten als anerkannt, wenn der Vertragspartner dem Verkäufer einen Auftrag erteilt, oder eine Lieferung entgegen nimmt. Etwaige von Käufer vorgeschriebene Einkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten, soweit sie nicht mit den nachstehenden Bedingungen und dem Inhalt einer Auftragsbestätigung übereinstimmen, als widersprochen und ausgeschlossen. Abweichende Vereinbarungen sowie Nebenabreden haben nur Gültigkeit wenn diese vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden. An technischen Dokumentationen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor, sie dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung Dritten zugänglich gemacht werden. Bei allen Angeboten bleibt, bis zum Eingang der schriftlichen Angebotsannahme beim Verkäufer, der Zwischenverkauf vorbehalten. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Daten in Bezug auf die Verkaufsabwicklung und statistische Auswertung der Datenverarbeitung unterliegen.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise gelten ab Werk / Lager ( Betriebssitz ) des Verkäufers, ausschließlich Versandverpackung, zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bzw. bei Verkäufen zum Zeitpunkt der Lieferung. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt der am Tag der Auslieferung gültige Listenpreis. Lieferung und Versand erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auch auf den Käufer über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Zahlung der Rechnungen des Verkäufers hat spesenfrei in einer Summe ohne Abzug innerhalb der vereinbarten Frist zu erfolgen. Eine Zahlung gilt erst als geleistet, wenn der zu zahlende Betrag dem Verkäufer unwiderruflich zur Verfügung steht. Werden auf Grund getroffener Vereinbarungen Verrechnungsschecks oder Wechsel entgegengenommen, so gilt die Annahme nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt des endgültigen Zahlungseinganges. Für Zahlungen nach Fälligkeit ist der Verkäufer berechtigt, auch ohne Anmahnung des Betrages, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Bundesbank Diskontsatz zuzüglich Mehrwertsteuer zu berechnen. Die Geltendmachung von Verzugsschäden, die diesen Zinssatz überschreiten bleibt vorbehalten. Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Wird das Zahlungsziel einer Lieferung überschritten, so werden alle Forderungen gegen den Käufer sofort fällig, und zwar auch, soweit Stundungen oder Fristen im Einzelfall gewährt wurden. Bei Überschreitung von Zahlungszielen sind wir nach Mahnung berechtigt, von weiteren Aufträgen ganz oder teilweise zurückzutreten. Neukunden werden nur gegen Nachnahme Bar bzw. Vorkasse beliefert. Der Verkäufer behält sich vor, Anzahlungen zu verlangen.
3. Eigentumsvorbehalt
Die verkauften Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher dem Verkäufer aus der Geschäftsverbindung gegen den Käufer zustehender Ansprüche Eigentum des Verkäufers. Vorher ist Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt und Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, dass der Wiederverkäufer die Forderung aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte bereits an den Verkäufer abtritt. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die dem Verkäufer abgetretenen Forderungen sind dem Verkäufer zwecks Intervention unverzüglich zu melden und uns die für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übersenden ( z.B. Pfandprotokoll ). Die durch die Geltendmachung der Rechte dem Verkäufer entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen, vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung gegen Feuer, Diebstahl und Beschädigung auf seine Kosten zu versichern. Alle Ansprüche gegen die Versicherung sowie gegen Dritte, soweit diese sich auf von uns gelieferte Ware beziehen, werden an uns abgetreten. Diese Abtretung wird von uns angenommen.
4. Rücksendungen
Rücksendungen und der Austausch von Waren bedürfen der vorherigen Zustimmung des Verkäufers. Wenn eine Änderung oder Abbestellung von in Sonderanfertigung gefertigter Geräte erfolgt, so ist der Verkäufer berechtigt die bereits entstandenen Kosten, sowie den entgangenen Gewinn zu berechnen. das gleiche gilt für beim Verkäufer in Auftrag gegebene Entwicklung von Software. Eine Zurücknahme oben genannter Geräte kann nicht erfolgen. Bei Rücksendungen besteht kein Anspruch auf Zahlungsaufschub für fällige Rechnungsbeträge. Soweit der Verkäufer Rücksendungen anerkennt, sind das Datum der Rechnung und die Nummer des Lieferscheins, aus welcher die Lieferung stammt, anzuführen, ohne die eine Gutschrift nicht erfolgen kann. Die Kosten für Überprüfung und evtl. Instandsetzen des zurückgesandten Gegenstandes werden bei der Gutschrift abgezogen oder gesondert in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Beschädigung und übermäßiger Nutzung des Gegenstandes behält sich der Verkäufer vor.
5. Gewährleistung und Haftung
Jeder Besteller oder Wiederverkäufer ist allein dafür verantwortlich, zu entscheiden, ob eine beim Verkäufer bestellte Ware zu einer bestimmten Nutzung fähig ist. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel einer Lieferung (Mängel- und Gütemängelrügen) sowie von Falschlieferungen müssen schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort erfolgen, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit. Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Für Neugeräte leistet der Verkäufer, wenn nicht anders vereinbart, eine Garantie von 12 Monaten, gerechnet ab dem Tage der Auslieferung. Im Rahmen dieser Garantie leistet der Verkäufer kostenlosen Ersatz für sämtliche Teile, die durch Fabrikations- oder Materialfehler schadhaft geworden sind oder setzt sie instand. Ausgeschlossen sind alle anderen, weitergehenden Ansprüche des Käufers einschließlich etwaiger Schadenersatzansprüche wegen Folgeschäden und Schäden. Durch eine Garantiereparatur tritt weder für die ersetzten Teile noch für das Gerät eine Verlängerung der Garantiezeit ein. Der Garantieanspruch ist nicht übertragbar, wenn das Gerät in zweite Hand übergeht. Beim Verkauf von gebrauchten Geräten wird jede Gewährleistung des Verkäufers ausgeschlossen. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn der Käufer oder ein Dritter ohne das ausdrückliche Einverständnis des Verkäufers einen Eingriff an der gelieferten Ware vornimmt, oder wenn die sich an den einzelnen Bauteilen befindlichen Seriennummern entfernt oder unleserlich gemacht wurden. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Transportschäden sowie Fehler, die durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einwirkung, Eindringen von Flüssigkeiten, falschen Anschluß oder falsche Bedienung durch den Käufer oder eine Dritten verursacht werden. Schäden durch höhere Gewalt ( z.B. Blitzschlag ), Schäden durch Überspannung, statische Entladung und Funkeinstrahlung, Schäden durch die Verwendung verbrauchter, ungeeigneter oder ausgelaufener Batterien, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer Teile oder durch Verschmutzung, Schreib- Lesefehler z.B. durch verschmutzte S- L-Köpfe, Schäden durch defekte Datenträger oder ungeeignetes Datenträgermaterial. Werden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, so müssen durch Vorlage der Rechnung mit eingetragenen Seriennummern nachgewiesen werden. Garantiereparaturen werden in den Räumen des Verkäufers durchgeführt. Die Anlieferung der im Rahmen der Gewährleistung instandzusetzenden Geräte hat Fracht- und spesenfrei für den Verkäufer zu erfolgen. Soweit Garantieleistungen in den Räumen des Käufers durchgeführt werden, gehen die Kosten für die An- und Abfahrt des Servicepersonals zu dessen Lasten.
6. Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, wen der Käufer Vollkaufmann ist, bei allen aus der Geschäftsbeziehung mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten nach Wahl des Verkäufers der Hauptsitz oder der Sitz der Niederlassung des Verkäufers. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.
7. Verbindlichkeit des Vertrages
Der Liefer- oder Leistungsvertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen des Verkäufers ausdrücklich an.